Ein Abschluss, viele Wege.

Fachabitur

Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann an unserer Schule am Ende des Halbjahres Q2 erreicht werden. Dafür müssen bestimmte schulische Leistungen erfüllt und anschließend eine ausreichende berufliche Tätigkeit nachgewiesen werden. Erst wenn beide Voraussetzungen vorliegen, stellt unsere Schule das endgültige Zeugnis der Fachhochschulreife aus.

Leistungen.

Für den schulischen Teil der Fachhochschulreife müssen in zwei Halbjahren der Qualifikationsphase bestimmte Punktzahlen erreicht werden. Maßgeblich sind dabei die eingebrachten Grundkurse und Leistungskurse. So wird geprüft, ob die schulischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Kurse.

Unter den einzubringenden Kursen müssen feste Fächer enthalten sein. Dazu gehören Deutsch, eine Fremdsprache, Politik und Wirtschaft oder Geschichte, Mathematik und eine Naturwissenschaft. Auch für die Zahl der Kurse mit mindestens fünf Punkten gelten klare Vorgaben.

Berufspraxis.

Zum endgültigen Erwerb der Fachhochschulreife gehört neben dem schulischen Teil auch der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit. Diese kann auf unterschiedlichen Wegen erbracht werden und muss den geforderten zeitlichen Umfang erfüllen.

Zeugnis.

Das endgültige Zeugnis der Fachhochschulreife wird von unserer Schule ausgestellt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt und die Nachweise vollständig vorgelegt wurden. Die Beantragung erfolgt über die Studienleitung oder das Sekretariat.

Das gehört zur Fachabitur.

Wichtige Bereiche auf einen Blick.


Schulischer Teil.

Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann am Ende des Halbjahres Q2 erreicht werden. Voraussetzung ist, dass in elf Grundkursen mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung und in den beiden Leistungsfächern mit je zwei Kursen mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung erreicht werden.

Pflichtfächer.

Unter den einzubringenden Kursen müssen sich je zwei Halbjahreskurse in Deutsch, einer Fremdsprache, Politik und Wirtschaft oder Geschichte, Mathematik und einer Naturwissenschaft befinden. Außerdem müssen in zwei der vier anzurechnenden Leistungskurse und in sieben der elf anzurechnenden Grundkurse mindestens je fünf Punkte erreicht werden.

Durchschnittsnote.

Aus der Gesamtpunktzahl wird eine Durchschnittsnote errechnet. Diese gehört zum schulischen Teil der Fachhochschulreife und bildet die Grundlage für die weitere Ausstellung des Zeugnisses.

Berufliche Tätigkeit.

Das endgültige Zeugnis wird erst ausgestellt, wenn zusätzlich eine ausreichende berufliche Tätigkeit nachgewiesen wird. Dafür muss der zeitliche Umfang mindestens 365 Tage betragen. Auch die Form des Nachweises ist klar geregelt.

Anerkannte Wege.

Als Nachweis gelten unter anderem eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine schulische Berufsausbildung mit staatlicher Prüfung, eine Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst, ein mindestens einjähriges gelenktes Praktikum oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Auch ein 12-monatiger Bundesfreiwilligendienst kann anerkannt werden.

Praktikum.

Wenn ein Praktikum als berufliche Tätigkeit anerkannt werden soll, muss es zusammenhängend absolviert werden. Zusätzlich ist ein Zeugnis des Betriebs erforderlich, das auch Aussagen zu Leistungsbereitschaft, selbstständigem Arbeiten, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein enthält.

Nachweis.

Die Bescheinigung über die berufliche Tätigkeit muss vollständig ausgefüllt sein und Unterschrift, Stempel sowie die vollständige Postanschrift des Betriebs oder der Institution enthalten. Auf dem Nachweis muss außerdem der Zeitraum der Tätigkeit vermerkt sein.

Beantragung.

Für die Ausstellung des Zeugnisses muss der Nachweis der beruflichen Tätigkeit an die Studienleitung geschickt oder im Sekretariat vorgelegt werden. Danach erhalten die Antragsteller einen Termin zur Abholung des Zeugnisses und der beglaubigten Kopien.

Fragen zur Fachabitur.

Wichtige Infos auf einen Blick.
Wann kann der schulische Teil erreicht werden?

Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann am Ende des Halbjahres Q2 erreicht werden, wenn die vorgeschriebenen schulischen Leistungen vorliegen.

Welche Punktzahlen müssen erreicht werden?

In elf Grundkursen müssen insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung und in den beiden Leistungsfächern mit je zwei Kursen mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung erreicht werden.

Welche Fächer müssen eingebracht werden?

Eingebracht werden müssen je zwei Halbjahreskurse in Deutsch, einer Fremdsprache, Politik und Wirtschaft oder Geschichte, Mathematik und einer Naturwissenschaft.

Welche beruflichen Tätigkeiten werden anerkannt?

Anerkannt werden unter anderem Berufsausbildung, schulische Berufsausbildung, Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst, gelenktes Praktikum, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr sowie ein 12-monatiger Bundesfreiwilligendienst.

Wie bekomme ich das endgültige Zeugnis?

Das endgültige Zeugnis stellt unsere Schule aus, wenn der Nachweis der beruflichen Tätigkeit vollständig vorliegt. Die Beantragung erfolgt über die Studienleitung oder durch Vorlage im Sekretariat.